Batteriegesetz

Hinweise zur Batterierücknahme- und Batterierückgabeverpflichtung

Die Entsorgung von Batterien und Akkus jeder Art, Form und Größe darf nicht über den Hausmüll erfolgen! Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet.

Batterien und Akkus enthalten Schadstoffe, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung unsere Umwelt und unsere Gesundheit stark belasten. Sie sind daher mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet
(siehe unten). Außerdem enthalten sie wichtige Rohstoffe (Metalle wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel), die durch Recycling gewonnen und wieder verwertet werden können.

Gemäß dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG vom 25.06.2009, BGBl. I S. 1582) sind wir als Händler dazu verpflichtet, die von uns vertriebenen Akkus und wieder zurückzunehmen. Wir sammeln zurückgegebene Akkus und übergeben sie der Stiftung GRS Batterien zur fachgerechten Entsorgung.

Sie können verbrauchte Akkus und Batterien gerne unentgeltlich an uns zurückgeben.
Bitte senden Sie diese zusammen mit einer kurzen Notiz (z.B. „Zur Entsorgung“) an:

ENERdan GmbH
Max-Planck-Str. 7
12489 Berlin
Deutschland

Natürlich können Sie die verbrauchten Akkus und Batterien auch bei allen örtlichen Sammelstellen der Stiftung GRS (Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien) und Recyclinghöfen abgeben. Weiter Informationen zum Thema finden Sie auch hier: www.grs-batterien.de

Mülltonne Recycling
Achtung! Akkus und Batterien gehören nicht in den Hausmüll! Nach dem Batteriegesetz sind Sie verpflichtet, verbrauchte oder defekte Akkus / Batterien an den örtlichen Sammelstellen bzw. an Ihren Händler zurückzugeben.

Unter dem Mülltonnensymbol steht ggf. die chemische Bezeichnung des Schadstoffes: Cd: Akku enthält Cadmium / Hg: Akku enthält Quecksilber / Pb: Akku enthält Blei